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   SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06 ER   

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https://dejure.org/2007,112649
SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06 ER (https://dejure.org/2007,112649)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06 ER (https://dejure.org/2007,112649)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - S 49 AS 1822/06 ER (https://dejure.org/2007,112649)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2005 - L 8 AS 68/05
    Auszug aus SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06
    Mit Beschluss vom 4. Juli 2005 verpflichtete es die Antragsgegnerin zur vorläufigen Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des T. für die Zeit vom 7. März bis 31. Juli 2005 (Verfahren L 8 AS 68/05 ER).

    Nunmehr sei auch zu berücksichtigen, dass die Antragsteller entgegen den Ausführungen im Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 4.7.2005 - L 8 AS 68/05 ER - keine ausreichenden Anstrengungen zur vorzeitigen Beendigung des befristeten Mietverhältnisses unternommen hätten.

    Der entsprechende Hinweis des LSG in deren Beschluss vom 4. Juli 2005 (L 8 AS 68/05 ER) vermag nicht zu überzeugen.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06
    Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, S. 234) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 98, S. 195) vor, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch eine innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91

    Erziehungsgeld - Behördliche Ermittlungspflicht

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06
    Die Antragstellerin zu 1) kann deshalb auch nicht angehalten werden, die angeforderten Beweismittel - "Daten zu T.", insbesondere Lohnunterlagen etc. - zu beschaffen und vorzulegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER; SG Chemnitz, Beschluss vom 11.08.2005 - S 26 AS 663/05 ER; BSGE 72, 118, 120).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06
    Vor diesem Hintergrund war es gar nicht erforderlich, von dem tradierten Begriff der Einstandsgemeinschaft - wie er vom Bundesverfassungsgericht entwickelt worden ist - abzuweichen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. August 2006 - L 9 AS 349/06 ER).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06
    Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, S. 234) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 98, S. 195) vor, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch eine innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06

    Einstweiligen Rechtsschutz gegen die Absenkung von Leistungen der Grundsicherung

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06
    Die Antragstellerin zu 1) kann deshalb auch nicht angehalten werden, die angeforderten Beweismittel - "Daten zu T.", insbesondere Lohnunterlagen etc. - zu beschaffen und vorzulegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER; SG Chemnitz, Beschluss vom 11.08.2005 - S 26 AS 663/05 ER; BSGE 72, 118, 120).
  • SG Oldenburg, 18.03.2005 - S 45 AS 101/05
    Auszug aus SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06
    Die Kammer vermag jedoch aus dem Verwaltungsvorgang, der Gerichtsakte zum Verfahren S 45 AS 101/05 ER sowie aus der Gerichtsakte keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür zu erkennen, dass die ausdrückliche Bekräftigung der Antragstellerin zu 1) und des T., sie wirtschafteten nicht gemeinsam, letztlich wahrheitswidrig und daher auf Leistungsbetrug angelegt ist.
  • SG Chemnitz, 11.08.2005 - S 26 AS 663/05
    Auszug aus SG Oldenburg, 02.02.2007 - S 49 AS 1822/06
    Die Antragstellerin zu 1) kann deshalb auch nicht angehalten werden, die angeforderten Beweismittel - "Daten zu T.", insbesondere Lohnunterlagen etc. - zu beschaffen und vorzulegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER; SG Chemnitz, Beschluss vom 11.08.2005 - S 26 AS 663/05 ER; BSGE 72, 118, 120).
  • SG Oldenburg, 10.04.2007 - S 46 AS 573/07
    Sowohl hinsichtlich eines Anordnungsanspruches als auch hinsichtlich eines Anordnungsgrundes in diesem Sinne kann auf den Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg vom 02.02.2007, der in einem früheren Eilverfahren zwischen den Beteiligten mit dem Az. S 49 AS 1822/06 ER ergangen ist, verwiesen werden.
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